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Zwangsversteigerungen - Tipps
Merkblatt für Bietinteressenten im
Zwangsversteigerungsverfahren
1. Was müssen Sie zu einem Versteigerungstermin
mitbringen?
- einen gültigen Personalausweis
- eine Bietsicherheit in Höhe von 10% des Verkehrswertes
des Grundstückes, und zwar als bankbestätigten Scheck,
Bankbürgschaft oder Einzahlungsbelege der Gerichtskasse auf ein
Konto der Gerichtskasse, wobei die Einzahlung ca. eine Woche
vor dem
Versteigerungstermin stattzufinden hat.
Bargeld als Sicherheitsleistung ist nicht möglich!
- eine notariell beglaubigte Bietvollmacht, wenn Sie für eine
nicht anwesende Person bieten
- einen aktuellen und beglaubigten Handelsregisterauszug, wenn Sie
für eine Firma bieten
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2. Wie läuft ein Versteigerungstermin in der Regel ab?
- es werden die anwesenden Beteiligten des Verfahrens festgestellt
- die erfolgten Forderungsanmeldungen der Gläubiger werden
genannt
- das geringste Gebot und die Versteigerungsbedingungen werden
festgesetzt
- es beginnt die halbstündige Bietzeit
- es können mündliche Gebote abgegeben werden
- im ersten Termin müssen mindestens 50% des Verkehrswertes
erzielt werden.
Für darunterliegende Gebote kann von Amtswegen kein Zuschlag
erteilt werden
- wenn im ersten Termin nicht 70% des Verkehrswertes erreicht
werden, kann der Gläubiger einen neuen Termin beantragen
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3. Was und wann müssen Sie zahlen, wenn Sie Meistbietender sind?
- 3,5% Grundwerbsteuer gemäß Bescheid des zuständigen
Finanzamtes.
Nach Zahlung erhalten Sie die sogenannte
"Unbedenklichkeitsbescheinigung".
- Sie müssen erst am sogenannten Verteilungstermin
zahlen ( ca. 4-8 Wochen nach der Versteigerung ). Sie müssen
entrichten:
- a) Ihr Meistgebot, ggf. abzüglich der bereits gezahlten
Bietsicherheit
- b) 4% p.a. Zinsen auf ihr Meistgebot seit Versteigerungstermin
- c) Gerichtskosten für den Zuschlagsbeschluss ( die sonst
üblichen Notarkosten fallen nicht an )
- d) Kosten für die Eintragung im Grundbuch
- e) ggf. Abträge für die von Ihnen übernommenen
Grundpfandrechte
4. Kann ich das Grundstück besichtigen?
- eine Besichtigung ist grundsätzlich nur mit Zustimmung des
Eigentümers (Schuldner) möglich. Bitte sprechen Sie uns an,
denn wir können Ihnen sagen, ob eine Besichtigung möglich
ist.
5. Hinweis
- Die Aufhebung eines Versteigerungstermins wird nicht bekannt gemacht
und kann noch kurz vor dem Versteigerungstermin erfolgen. Wir werden Sie
rechtzeitig in Kenntnis setzten.
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Sie haben Ergänzungen, Anmerkungen oder zusätzliche Informationen, die in diese Rubrik passen? Dann kontaktieren Sie uns über unser » Kontaktformular. Wir freuen uns auf Sie.
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Ablauf / Vorgehen
Bevor Sie bei einer
Zwangsversteigerung mitbieten sollten Sie sich auf die Zwangsversteigerung gut vorbereiten und 2-3
Zwangsversteigerungen... » mehr |
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Adressen
Zu einem Versteigerungstermin
müssen Sie einen gültigen Personalausweis und eine Bietsicherheit mitbringen. Die Bietsicherheit muß
als bankbestätigter Scheck in...
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