immobilien-ratgeber.net - Ihr Ratgeber zum Thema Immobilien immobilien-ratgeber.net - Ihr Ratgeber zum Thema Immobilien immobilien-ratgeber.net - Ihr Ratgeber zum Thema Immobilien immobilien-ratgeber.net - Ihr Ratgeber zum Thema Immobilien immobilien-ratgeber.net - Ihr Ratgeber zum Thema Immobilien immobilien-ratgeber.net - Ihr Ratgeber zum Thema Immobilien immobilien-ratgeber.net - Ihr Ratgeber zum Thema Immobilien

Zwangsversteigerungen - Tipps

Merkblatt für Bietinteressenten im Zwangsversteigerungsverfahren

1. Was müssen Sie zu einem Versteigerungstermin mitbringen?
  • einen gültigen Personalausweis
  • eine Bietsicherheit in Höhe von 10% des Verkehrswertes des Grundstückes, und zwar als bankbestätigten Scheck, Bankbürgschaft oder Einzahlungsbelege der Gerichtskasse auf ein Konto der Gerichtskasse, wobei die Einzahlung ca. eine Woche vor dem Versteigerungstermin stattzufinden hat.
    Bargeld als Sicherheitsleistung ist nicht möglich!
  • eine notariell beglaubigte Bietvollmacht, wenn Sie für eine nicht anwesende Person bieten
  • einen aktuellen und beglaubigten Handelsregisterauszug, wenn Sie für eine Firma bieten
2. Wie läuft ein Versteigerungstermin in der Regel ab?
  • es werden die anwesenden Beteiligten des Verfahrens festgestellt
  • die erfolgten Forderungsanmeldungen der Gläubiger werden genannt
  • das geringste Gebot und die Versteigerungsbedingungen werden festgesetzt
  • es beginnt die halbstündige Bietzeit
  • es können mündliche Gebote abgegeben werden
  • im ersten Termin müssen mindestens 50% des Verkehrswertes erzielt werden.
    Für darunterliegende Gebote kann von Amtswegen kein Zuschlag erteilt werden
  • wenn im ersten Termin nicht 70% des Verkehrswertes erreicht werden, kann der Gläubiger einen neuen Termin beantragen

3. Was und wann müssen Sie zahlen, wenn Sie Meistbietender sind?
  • 3,5% Grundwerbsteuer gemäß Bescheid des zuständigen Finanzamtes.
    Nach Zahlung erhalten Sie die sogenannte "Unbedenklichkeitsbescheinigung".
  • Sie müssen erst am sogenannten Verteilungstermin zahlen ( ca. 4-8 Wochen nach der Versteigerung ). Sie müssen entrichten:
    • a) Ihr Meistgebot, ggf. abzüglich der bereits gezahlten Bietsicherheit
    • b) 4% p.a. Zinsen auf ihr Meistgebot seit Versteigerungstermin
    • c) Gerichtskosten für den Zuschlagsbeschluss ( die sonst üblichen Notarkosten fallen nicht an )
    • d) Kosten für die Eintragung im Grundbuch
    • e) ggf. Abträge für die von Ihnen übernommenen Grundpfandrechte
4. Kann ich das Grundstück besichtigen?
  • eine Besichtigung ist grundsätzlich nur mit Zustimmung des Eigentümers (Schuldner) möglich. Bitte sprechen Sie uns an, denn wir können Ihnen sagen, ob eine Besichtigung möglich ist.
5. Hinweis
  • Die Aufhebung eines Versteigerungstermins wird nicht bekannt gemacht und kann noch kurz vor dem Versteigerungstermin erfolgen. Wir werden Sie rechtzeitig in Kenntnis setzten.




Sie haben Ergänzungen, Anmerkungen oder zusätzliche Informationen, die in diese Rubrik passen? Dann kontaktieren Sie uns über unser » Kontaktformular. Wir freuen uns auf Sie.



Ablauf / Vorgehen

Bevor Sie bei einer Zwangsversteigerung mitbieten sollten Sie sich auf die Zwangsversteigerung gut vorbereiten und 2-3 Zwangsversteigerungen... » mehr
Adressen

Zu einem Versteigerungstermin müssen Sie einen gültigen Personalausweis und eine Bietsicherheit mitbringen. Die Bietsicherheit muß als bankbestätigter Scheck in... » mehr





Gönnen Sie sich doch mal ein enstpannendes Wellness Wochenende.

Sie wollen bauen? Alles über das Einfamilienhaus finden Sie hier.

Die andere Immobilie: Resthöfe liegen im Trend!

Sie möchten die Texte Ihrer Immobilien übersetzen? Nutzen Sie hierfür den Übersetzungsservice von Typetime Translations.

Geld sparen mit Pellets.




© 2012 immobilien-ratgeber.net. Alle Rechte vorbehalten Impressum Partner Immobilien und Wohnungen