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Zwangsversteigerungen - Ablauf und Vorgehen
Wie läuft eine Zwangsversteigerung ab?
Wie gehe ich vor wenn ich über eine Zwangsversteigerung
eine Immobilie ersteigern möchte?
Wie funktioniert eine Zwangsversteigerung?
- Besuch mehrerer Zwangsversteigerungen
Bevor Sie bei einer Zwangsversteigerung mitbieten sollten Sie sich auf
die Zwangsversteigerung gut vorbereiten und 2-3 Zwangsversteigerungen
vorab besucht habe. Werfen Sie vorab einen Blick in den Grundbuchauszug.
Hier wird für Sie ersichtlich, ob eine uneingeschränkte
Nutzung vorliegt oder ob andere Lasten übernommen werden müssen,
wie etwa ein lebenslanges Wohnrecht. Beim Gericht erhalten Sie ebenfalls
ein neutrales Wertgutachten, aus dem ein Verkehrswert hervorgeht.
- Besichtigung der Immobilie:
Versuchen Sie die Immobilie vorab zu besichtigen. Dieses ist leider
nicht immer möglich, da der Bewohner nicht verpflichtet ist einen
Kaufinteresenten in die Wohnung zu lassen.
- Eine Innenbesichtigung der Immobilie ist auf jedem Fall angebracht,
möglichst in Begleitung eines Baufachmannes. Dabei ist
Fingerspitzengefühl angebracht. Denn die Bewohner, die ihr Heim
gezwungenermaßen aufgeben müssen, sind nicht verpflichtet,
den Kaufinteressenten hereinzulassen.
Informieren Sie sich ausgiebig über die Immobilien, Fragen Sie zum
Beispiel bei Nachbarn. Schauen Sie sich die Immobilie öfters an,
eventuell auch zu unterschiedlichen Tageszeiten.
Die gründliche Information bei einer Zwangsversteigerung ist das A
und O, denn eine Garantie, Gewährleistung oder einen Rücktritt
gibt es nicht.
- Beginn der Versteigerung:
Eine Zwangsversteigerung wird meist durch ein Kreditinstitut angeordnet.
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Anfangs teilt der Rechtspfleger die detailierten Inhalte des Grundbuchs,
die Ansprüche der Gläubiger sowie den Verkehrswert mit. Des
weiteren informiert er über Besonderheiten wie Denkmalschutz,
Wohnungsbindung oder Baulasten. Er liest die Versteigerungsbedingungen
sowie das gesetzliche Mindestgebot vor.
Alle Anwesenden haben nun die Chance gebote abzugeben. Die Zeit der
Bieterstunde (eine Bieterstunde dauert mindestens 30 Minuten) beginnt.
Wenn Sie mitbieten wollen benötigen Sie hierfür einen Ausweis.
Beim Abgeben des Gebots muss der Bieter als Sicherheit 10% des
Verkehrswertes beim Gericht hinterlegen. Als Sicherheit gilt eine
Bankbürgschaft, oder ein Verrechnungsscheck der Bank. Bargeld wird
seit Februar 2007 nicht mehr akzeptiert. Sie können den Betrag
auch vorher an das Gericht überweisen.
Sollte bei dem ersten Versteigerungstermin das höchste Gebot
über 70% des Verkehrswertes liegen, so erhält der
höchstbietende den Zuschlag.
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Liegt das höchste Gebot zwischen 50% und 70% entscheidet der
Gläubiger (meist die Bank) ob der höchstbietende den
Zuschlag erhält. Sollte es hier zu keiner Einigung kommen, so
wir ein zweiter Termin zur Versteigerung angesetzt.
Am Ende der Bieterstunde hebt der Rechtspfleger zum dritten mal den
Hammer. Fällt er zum Dritten mal ist die Auktion beendet. Sobald
der Hammer gefallen ist, ist der Bieter Eigentümer der Immobilie,
nicht erst dann wenn er im Grundbuch eingetragen ist.
Jetzt hat der Eigentümer Zeit sich um die Finanzierung zu kümmern.
Innerhalb von 6 Wochen muss der Käufer den Kaufpreis plus vier
Prozent Zinsen an das Gericht überweisen. Nun erst findet ein
Eintrag im Grundbuch statt.
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Tipps
Wo findet man in Ihrer Region
Termine von Zwangsversteigerungen? Wo kann man sich anmelden und welche registrierungsformalitäten sind vorab zu
erledigen? Hier... » mehr |
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Adressen
Zu einem Versteigerungstermin
müssen Sie einen gültigen Personalausweis und eine Bietsicherheit mitbringen. Die Bietsicherheit muß
als bankbestätigter Scheck in...
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