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Zwangsversteigerungen

Die Zwangsversteigerung ist des einen Leid und des anderen Freud. So ist es nun mal, denn eine Zwangsversteigerung findet nur dann statt, wenn ein Schuldner (Eigentümer/Vermieter) den Gläubigern (z. B. Bank) die z. B. geliehene Hypothek nicht mehr zurückbezahlen kann und säumig ist. Die Zwangsvollstreckung muss von einem Gläubiger beantragt werden. Dies kann der Gläubiger eines im Grundbuch eingetragenen Rechts (dinglicher Gläubiger) oder der Gläubiger einer sonstigen Geldforderung (persönlicher Gläubiger) sein.

In der Regel wird durch die Versteigerung keiner glücklich, denn es wird häufig ein Erlös deutlich unter dem Kaufpreis bzw. den offenen Verbindlichkeiten erzielt. Wenn dies der Fall ist und der Schuldner in einer sehr misslichen Situation ist, hat auch die Bank (häufig der Gläubiger) keine Freude. Denn häufig verzichtet der Gläubiger auf einen Teil, da der Schuldner eh nicht bezahlen kann. Dies ist jetzt ein etwas schlimmeres Beispiel, denn es kann durchaus auch mehr erzielt werden, als an Verbindlichkeiten offen sind. Dies geschieht häufig, wenn die Immobilien zum Großteil abgezahlt oder die Lage der Immobilie sich deutlich verbessert hat.

Auf der anderen Seite kann der Käufer bzw. Ersteigerer ein riesen Schnäppchen tätigen. Denn wie schon oben beschrieben, werden Immobilien oft unter Verkehrswert versteigert. Dies hängt stark von der Nachfrage und der Lage des Objektes ab.

Interessante Objekte, die zur Versteigerung stehen, werden im Amtsgericht ausgehängt.


Auch im Internet findet man Adressen wie http://zvg.com oder http://hanmark.de.





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