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Zwangsversteigerungen
Die Zwangsversteigerung ist des einen Leid und des anderen Freud. So
ist es nun mal, denn eine Zwangsversteigerung findet nur dann statt,
wenn ein Schuldner (Eigentümer/Vermieter) den Gläubigern
(z. B. Bank) die z. B. geliehene Hypothek nicht mehr zurückbezahlen
kann und säumig ist. Die Zwangsvollstreckung muss von einem
Gläubiger beantragt werden. Dies kann der Gläubiger eines im
Grundbuch eingetragenen Rechts (dinglicher Gläubiger) oder der
Gläubiger einer sonstigen Geldforderung (persönlicher
Gläubiger) sein.
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In der Regel wird durch die Versteigerung keiner glücklich, denn
es wird häufig ein Erlös deutlich unter dem Kaufpreis bzw.
den offenen Verbindlichkeiten erzielt. Wenn dies der Fall ist und der
Schuldner in einer sehr misslichen Situation ist, hat auch die Bank
(häufig der Gläubiger) keine Freude. Denn häufig verzichtet
der Gläubiger auf einen Teil, da der Schuldner eh nicht bezahlen
kann. Dies ist jetzt ein etwas schlimmeres Beispiel, denn es kann
durchaus auch mehr erzielt werden, als an Verbindlichkeiten offen
sind. Dies geschieht häufig, wenn die Immobilien zum Großteil
abgezahlt oder die Lage der Immobilie sich deutlich verbessert hat.
Auf der anderen Seite kann der Käufer bzw. Ersteigerer ein riesen
Schnäppchen tätigen. Denn wie schon oben beschrieben, werden
Immobilien oft unter Verkehrswert versteigert. Dies hängt stark
von der Nachfrage und der Lage des Objektes ab.
Interessante Objekte, die zur Versteigerung stehen, werden im Amtsgericht
ausgehängt.
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Auch im Internet findet man Adressen wie
http://zvg.com oder
http://hanmark.de.
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