|
|
|
Mietlexikon
|
|
Mietminderung
Eine Mietminderung kann in Kraft treten, wenn ein Mangel an der Wohnung entstanden ist, der vom Mieter nicht selber verursacht wurde. Dabei wird die Miete so lange vermindert, bis der Schaden beseitigt ist.
|
zurück
» Hier geht es zur Alphabetischen Suche
» Diese Seite schliessen
© 2012 Immobilien-Ratgeber.net
|
|