|
|
|
Mietlexikon
|
|
Grillen
Ist ein bundeslandabhängiger Streitpunkt. Das Essener Landgericht gab dem Grillverbot auf Balkon und Terrasse Recht, in Nordrhein-Westfahlen darf zwischen April und September einmal pro Monat gegrillt werden, und in Bayern ist dies 5-mal im Monat zulässig.
|
zurück
» Hier geht es zur Alphabetischen Suche
» Diese Seite schliessen
© 2012 Immobilien-Ratgeber.net
|
|