Immobilien-Lexikon



Katasteramt


Die Katasterämter führen die örtlichen Kataster, dh die örtlichen Grundstücke sind darin verzeichnet, da sie die einzelnen Grundstücke vermessen du zeichnen. Die größte katasteramtliche Einheit ist die Gemarkung. Die vermessenen Flächen werden als Flure und Flurstücke (Katasterparzelle) bezeichnet.

Vor einem Grundstückskauf kann im Katasteramt in die Flurkarte eingesehen und sich über die Lage, Flurnummer und Nutzungsart informiert werden.






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