Immobilien-Lexikon



Abschreibung


Bei allen Gegenständen des Anlagevermögens, welche für einen längeren Zeitraum im Unternehmen genutzt werden sollen, können die Anschaffundskosten- bzw. Herstellkosten nicht im Jahr der Anschaffung komplett als Aufwand gebucht werden. Die Verbuchung erfolgt anteilsmäßig über die Jahre der Nutzung. Es wird somit der jährlichen Werteverzehr zum Ausdruck gebracht.






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