Bei allen Gegenständen des Anlagevermögens, welche für einen längeren Zeitraum im Unternehmen genutzt werden sollen, können die Anschaffundskosten- bzw. Herstellkosten nicht im Jahr der Anschaffung komplett als Aufwand gebucht werden. Die Verbuchung erfolgt anteilsmäßig über die Jahre der Nutzung. Es wird somit der jährlichen Werteverzehr zum Ausdruck gebracht.