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Baulexikon
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Wandelung
Unter Wandelung versteht man die RĂźckgängigmachung des Vertrages, da Mängel aufgetreten sind. Dieses Recht steht aber erst zu, wenn dem Unternehmer vorher eine Nachbesserungsfrist gesetzt hat und diese trotzdem nicht eingehalten wurde. AuĂerdem kann er Minderung verlangen. Wandelung ist nur zulässig, wer der Mangel verhältnismäĂig klein ist. Bei der Wandelung erlischt der Vertrag und der Unternehmer muss die bis dahin erbrachte Leistung zurĂźckzahlen, sowie das mangelhafte Bauwerk zurĂźcknehmen.
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