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Baulexikon
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Haftung
Haftung bedeutet, dass man zu einer Ersatzleistung verpflichtet ist, falls etwas zu schaden kommt. Hierbei unterscheidet man:
1. Haftung fßr Schäden zwischen den Vertragspartnern hervorgehend aus dem Bauvertrag
2. Haftung gegenĂźber beteiligten Dritten, die nicht im Bauvertrag eingebunden sind
3. Haftung gegen die Bauvertragsparteien fĂźr AuĂenstehende, die einen Schaden im Zusammenhang mit einer Bauleistung begleichen mĂźssen
Bei jeglicher Haftung garantiert jeder zunächst fßr sein eigenes Verschulden, d.h. vorsätzliche oder fahrlässige Schäden.
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