Baulexikon



Einheitspreis


Im Einheitspreisvertrag wird die Vergütung die der Auftraggeber für einheitliche Teilleistungen (z.B. Türen, Lichtschalter) dem Unternehmer zu zahlen hat. Diese werden dann nach Anzahl, Maße oder Gewicht berechnet und entsteht aus dem Einheitspreis mal die Menge (z.B. 100€ x 7 Türen = 700€).





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