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Steuer - Grunderwerbsteuer

Immobilien und Grunderwerbsteuer

Zum Vorteil eines jeden Käufers einer Gebrauchtimmobilie betrachtet das Finanzamt Einrichtungsbestandteile einer Wohnimmobilie und sonstige Zubehörgegenstände als separate Wirtschaftsgüter.

Diese Unterscheidung dient in erster Linie der richtigen Festsetzung der Grunderwerbsteuer; wirkt sich aber auch für die Grundbucheintragung Kosten mindernd aus. Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ist der Kaufpreis für den Grund und Boden mit Gebäude, der in der Notarurkunde genannt ist. Nach diesem Betrag richtet sich auch das Grundbuchamt.

Nicht grunderwerbsteuerpflichtig sind Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände, die der Käufer mit übernimmt. Das Finanzamt kann Einbauschränke, Einbauküchen, Beleuchtungskörper, Regale oder den zur Wohnung passenden Teppich usw. jedoch nur dann als separate und nicht der Grunderwerbsteuer unterliegende Wirtschaftsgüter aussondern, wenn dem notariellen Kaufvertrag eine Auflistung über die mit gekauften Einrichtungsgegenstände mit dem jeweiligen Preis beiliegt.

Werfen Sie außerdem beim Erwerb einer Eigentumswohnung einen Blick in die Protokolle der Eigentümerversammlung. Hieraus ergeben sich Informationen über die zur Wohnung gehörende anteilige Instandhaltungsrücklage bzw. lassen Sie sich diese vom Verkäufer ausweisen. Auch auf diese müssen Sie beim Kauf einer Gebrauchtimmobilie keine Grunderwerbsteuer zahlen.

Sprechen Sie vor dem Notartermin mit uns. Wir können Ihnen sagen, was Sie alles neben Rücklagen und Mobiliar in die Kaufurkunde aufnehmen sollen, um Grunderwerbsteuer zu sparen. Rücklage und übernommenes Mobiliar machen schnell 10 % des Kaufpreises aus. D. h. für Sie 10 % Grunderwerbsteuer gespart!

Immobilien und Erbschaftssteuer + Schenkungssteuer

Bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer geht es um die Immobilienbewertung. Es gibt einerseits Fälle, wo der steuerliche Wert einer Immobilie unterhalb des Verkehrswertes liegt. Hier lassen sich durch die Übertragung von Immobilien hervorragend Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer sparen.

Leider kommt es aber vermehrt auch zu einer Überbewertung von Immobilien. Ich kann aus der Praxis sagen, dass Preisrückgänge von 30 - 50% im Berliner Grundstücksmarkt seit 1996 der Regelfall sind. Die Finanzbehörden gehen aber immer noch (per Gesetz) von den viel zu hohen Bodenrichtwerten 1996 und von einer standardisierten Wertermittlung aus, ohne die Besonderheiten Ihrer Immobilie zu berücksichtigen.

Folgende Punkte können aber den Wert Ihrer Immobilie erheblich schmälern: Altlasten, Denkmalschutz, Baulasten, Dienstbarkeiten, Erschließungskosten, Sanierungsbedürftigkeit usw.

Sie haben die Möglichkeit, sich gegen den zu hohen Ansatz mit einem sach- und fachgerechten Gutachten zu wehren. Steuerersparnisse z. B. bei der Erbschaftsteuer von 30.000 Euro und mehr sind keine Seltenheit. Die Kosten für ein Wertgutachten eines Mehrfamilienhaus von ca. 2.000 Euro sind daher gut investiert. Sie können insbesondere in folgenden Fällen beachtliche Steuerersparnisse erzielen:
  • Erbschaft/Schenkung: Nachweis eines niedrigeren Verkehrswerts


  • Entnahme bzw. Einlage einer Immobilie aus bzw. in einen Betrieb


  • Kaufpreisaufteilung auf Grund und Boden, Gebäude und Modernisierung


  • Vorsteueraufteilung bei Herstellung einer Immobilie


  • Abschreibungsbasis für Immobilien in den neuen Bundesländern


  • Bemessungsgrundlage für die Investitionszulage


  • Bemessungsgrundlage für die Eigenheimzulage


Alle Gutachten werden in Zusammenarbeit mit einem technisch versierten Diplom-Sachverständigen (DIA), zertifiziert nach DIN EN 45 013, kompetent nach anerkannten Grundsätzen und gesetzlichen Bestimmungen erstellt.

Die fachliche Zusammenarbeit eines Sachverständigen mit einem Steuerberater kommt Ihnen zu Gute. Ich war u. a. Dozent beim Zertifikatslehrgang "Qualifizierung von Sachverständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken und Beleihungswertermittlung". Dieser Lehrgang wurde von der IHK Berlin in Zusammenarbeit mit dem Verband der vereidigten Sachverständigen e.V. Berlin und Brandenburg sowie dem RDM und VDM durchgeführt.







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