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Steuer - Einkommensteuer
Immobilien und Einkommensteuer
Der Erwerb von Immobilien war in Deutschland seit Beginn der 70er Jahre
nicht mehr so günstig wie heute. Ein stark rückläufiges
Preisniveau sowie günstige Finanzierungssätze machen die
Immobilie als Anlageobjekt wieder attraktiv. Unter Umständen
ermöglicht Ihnen das günstige Umfeld auch den Traum vom
Eigenheim.
Bei der Einkommensteuer geht es hauptsächlich darum, den Kaufpreis
für das Gebäude über die sog. Abschreibungen als
Aufwendungen steuerlich geltend zu machen, die nur zu einem sog. Buchverlust
und nicht zu einem tatsächlichem Verlust führen. D. h. die
Abschreibungen sind höher als der tatsächliche Wertverlust.
Aber auch über die Schuldzinsen können sich Steuerersparnisse ergeben.
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'© Rolf van Melis / PIXELIO'
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Anstatt sein eigenes Geld einzusetzen, wird Fremdkapital aufgenommen. Die
Zinsen können steuerlich geltend gemacht werden. Anstatt den Kredit
zu
tilgen,
kann mit dem Eigenkapital eine Kapitalanlage gewählt werden,
die eine höhere Rendite erbringt, als die Schuldzinsen abzüglich
der Steuerersparnis. Hier muss unter anderem die Rechtsprechung zur
Liebhaberei beachtet werden.
Falls Sie weitere Informationen benötigen,
sprechen Sie mich bitte an.
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Kauf einer Neubauimmobilie
Beachten Sie bitte im Zusammenhang mit dem Kauf einer Neubauimmobilie, dass
der Gesetzgeber mit Wirkung vom 1.1.2006 die Möglichkeit einer
höheren degressiven Abschreibung mit dem Gesetz zum Einstieg in ein
steuerliches Sofortprogramm abgeschafft hat.
Für Neubauten gilt seither
der für Immobilien allgemein geltende Abschreibungssatz von 2 % im
Jahr. Lassen Sie daher möglicherweise "alte" Renditerechnungen
der Bauträger von uns prüfen.
Kauf einer renovierungsbedürftigen Immobilie
Kaufen Sie eine renovierungsbedürftige Immobilie, werden sich dem Kauf
im Regelfall umfassende Renovierungsarbeiten anschließen. Hier
müssen Sie allerdings beachten, dass Aufwendungen für Reparatur-
und Renovierungsarbeiten anschaffungsnahe Herstellungsaufwendungen
darstellen, wenn sie im Verhältnis zum Kaufpreis erheblich ins
Gewicht fallen und im engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Kauf einer
Immobilie ausgeführt werden.
Folge für Sie wäre in diesem
Fall, dass Sie diese Kosten zum Kaufpreis hinzurechnen müssen und
diese nur zusammen mit den Anschaffungskosten über Jahre hinweg
abschreiben können. Das schmälert die Rendite und die
Steuervorteile Ihrer Immobilie.
Weiter zu Teil 2:
» Kauf einer Denkmalimmobilie
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