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Steuer - Einkommensteuer

Immobilien und Einkommensteuer

Der Erwerb von Immobilien war in Deutschland seit Beginn der 70er Jahre nicht mehr so günstig wie heute. Ein stark rückläufiges Preisniveau sowie günstige Finanzierungssätze machen die Immobilie als Anlageobjekt wieder attraktiv. Unter Umständen ermöglicht Ihnen das günstige Umfeld auch den Traum vom Eigenheim.

Bei der Einkommensteuer geht es hauptsächlich darum, den Kaufpreis für das Gebäude über die sog. Abschreibungen als Aufwendungen steuerlich geltend zu machen, die nur zu einem sog. Buchverlust und nicht zu einem tatsächlichem Verlust führen. D. h. die Abschreibungen sind höher als der tatsächliche Wertverlust. Aber auch über die Schuldzinsen können sich Steuerersparnisse ergeben.
Steuern sparen '© Rolf van Melis / PIXELIO'

Anstatt sein eigenes Geld einzusetzen, wird Fremdkapital aufgenommen. Die Zinsen können steuerlich geltend gemacht werden. Anstatt den Kredit zu tilgen, kann mit dem Eigenkapital eine Kapitalanlage gewählt werden, die eine höhere Rendite erbringt, als die Schuldzinsen abzüglich der Steuerersparnis. Hier muss unter anderem die Rechtsprechung zur Liebhaberei beachtet werden.

Falls Sie weitere Informationen benötigen, sprechen Sie mich bitte an.

Kauf einer Neubauimmobilie

Beachten Sie bitte im Zusammenhang mit dem Kauf einer Neubauimmobilie, dass der Gesetzgeber mit Wirkung vom 1.1.2006 die Möglichkeit einer höheren degressiven Abschreibung mit dem Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm abgeschafft hat.

Für Neubauten gilt seither der für Immobilien allgemein geltende Abschreibungssatz von 2 % im Jahr. Lassen Sie daher möglicherweise "alte" Renditerechnungen der Bauträger von uns prüfen.

Kauf einer renovierungsbedürftigen Immobilie

Kaufen Sie eine renovierungsbedürftige Immobilie, werden sich dem Kauf im Regelfall umfassende Renovierungsarbeiten anschließen. Hier müssen Sie allerdings beachten, dass Aufwendungen für Reparatur- und Renovierungsarbeiten anschaffungsnahe Herstellungsaufwendungen darstellen, wenn sie im Verhältnis zum Kaufpreis erheblich ins Gewicht fallen und im engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Kauf einer Immobilie ausgeführt werden.

Folge für Sie wäre in diesem Fall, dass Sie diese Kosten zum Kaufpreis hinzurechnen müssen und diese nur zusammen mit den Anschaffungskosten über Jahre hinweg abschreiben können. Das schmälert die Rendite und die Steuervorteile Ihrer Immobilie.


Weiter zu Teil 2: » Kauf einer Denkmalimmobilie
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Der Immobilienerwerb unterliegt grundsätzlich keiner Umsatzsteuer. Wenn Sie ein unternehmerisch Objekt kaufen, kann es jedoch sein, dass der Verkäufer... » mehr
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Zum Vorteil eines jeden Käufers einer Gebrauchtimmobilie betrachtet das Finanzamt Einrichtungsbestandteile einer Wohnimmobilie und sonstige... » mehr
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Für eine gezielte und ausführliche Beratung hinsichtlich der steuerlichen Behandlung von Immobilöien seitens des Finanzamtes empfehlen wir die... » mehr





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