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Steuer - Einkommensteuer
Kauf einer Denkmalimmobilie
Die für Denkmalimmobilien geltenden erhöhten
Sonderabschreibungen gelten auch nach der jüngsten Steuerreform
unverändert weiter. Die steuerlichen Vergünstigungen locken
daher viele Investoren und Eigennutzer zum Umzug in Baudenkmale.
Einen
solchen Umzug bzw. Erwerb sollten Sie aber nicht ohne Absprache mit
Ihrem Steuerberater tätigen. Denn die Steuervergünstigungen
für Baudenkmale sind an strenge Voraussetzungen geknüpft,
dessen Erfüllung im Einzelnen zu prüfen ist.
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Denkmalgeschütztes Gebäude
'© Franz K. / PIXELIO'
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Das Sanierungs-
und Modernisierungskonzept darf insbesondere nicht einem
Steuerstundungsmodell gleichen. Denn auch als Immobilieninvestor sind
Sie seit Anfang des Jahres durch das geltende Gesetz zur Beschränkung
der Verlustzurechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen
konfrontiert. Die Vorschrift findet auch für die Einkunftsart
Vermietung und Verpachtung Anwendung.
Eine modellhafte und damit unter die neue
Verlustverrechnungsbeschränkung fallende Gestaltung kann vorliegen,
wenn der Bauträger auch weitere Dienstleistungen wie z. B. die
Finanzierung erbringt.
Gerne erläutern wir Ihnen, welche
Investitionsobjekte von der Verlustzurechnungsbeschränkung unter
welchen Voraussetzungen ausgenommen sind und wann bzw. ob Sie auch als
Eigennutzer von der Neuregelung betroffen sind.
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