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Renovierungen

Unter Renovierung werden alle Maßnahmen verstanden zur Instandsetzung von Gebäuden verstanden. Durch die Abnutzung entstandene Schäden werden so beseitig und der Ausgangszustand wird wieder hergestellt.

Sollten Sie eine Wohnung oder ein Haus gemietet haben, so versteht man nach dem Mietrecht unter Renovierung alle Schönheitsreperaturen wie Tapezieren, Streichen. Der Vermieter wälzt diese meist in dem Mietvertrag auf den Mieter um. Instandsetzungsarbeiten wie Reperaturen können nicht auf die Mieter abgewälzt werden.

Wenn von einer Sanierung gesprechen wird, so geht dieses über die Instandhaltung bzw. Instandsetzung hinaus. Bei der Sanierung sind oftmals erhebliche Eingriffe in die Bausubstanz erforderlich.

Typische Sanierungsmaßnahmen am Gebäude sind:

  • Dachsanierung:
    Eine Dachsanierung umfasst den Austausch der Dachhaut (Dachpfannen), den Austausch des kompletten Dachstuhls, die Dämmung des Schrägen so wie den Ausbau des Dachgeschosses.
  • Deckenbalkensanierung: Erneuerung der gesamten Holzkonstruktionen beziehungsweise die Verstärkung der bisherigen Konstruktion
  • Fassadensanierung: Erneuerung der thermischen Hülle eines Gebäudes um den Heizenergiebedarf zu minimieren.
  • Fenstersanierung: Überarbeitung der Fenstern durch Tischler bzw. die komplette Erneuerung der Fenster.
  • Mauerwerksanierung: Verstärkung bzw. Austausch aller tragenden Mauerwerksteile sowie die Erneuerung des Sichtmauerwerks, wenn z.B. ein Befall von Hausschwamm vorliegt.
  • Betonsanierung: Erneuerung schadhafter bzw. eingeschränkter Betonbauteile oder Sichtbetonflächen
  • Asbestsanierung: Entfernung von gefährlichen Asbestbaustoffen und Ersetzung gegen unbedenkliche Baustoffe mit ähnlichen Brandschutztechnischen Eigenschaften.


Tipp:

Renovierungsmaßnahmen absetzbar!?

Seit Anfang 2006 sind Handwerkerleistungen, unabhängig davon, ob es sich um Renovierungsarbeiten oder Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen handelt, als haushaltsnahe Dienstleistungen berücksichtigungsfähig - allerdings nur die Arbeitsleistung, nicht die Materialkosten. Bedingung ist eine Bezahlung der Rechnung durch Banküberweisung. Die Steuerminderung beträgt 20 Prozent und maximal. 600 Euro. Quelle: www.channelpartner.de





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