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Renovierungen
Unter Renovierung werden alle Maßnahmen verstanden zur Instandsetzung von
Gebäuden verstanden. Durch die Abnutzung entstandene Schäden werden so
beseitigt und der Ausgangszustand wird wieder hergestellt.
Sollten Sie eine Wohnung oder ein Haus gemietet haben, so versteht man nach dem Mietrecht
unter Renovierung alle Schönheitsreperaturen wie Tapezieren oder Streichen. Der Vermieter
wälzt diese meist in dem Mietvertrag auf den Mieter um. Instandsetzungsarbeiten wie
Reperaturen können nicht auf die Mieter abgewälzt werden.
Wenn von einer Sanierung gesprechen wird, so geht dieses über die Instandhaltung bzw.
Instandsetzung hinaus. Bei der Sanierung sind oftmals erhebliche Eingriffe in die Bausubstanz
erforderlich.
Typische Sanierungsmaßnahmen am Gebäude sind:
- Dachsanierung:
Eine Dachsanierung umfasst den Austausch der Dachhaut (Dachpfannen), den
Austausch des kompletten Dachstuhls, die Dämmung des Schrägen so wie den Ausbau des
Dachgeschosses.
- Deckenbalkensanierung: Erneuerung der gesamten Holzkonstruktionen beziehungsweise die
Verstärkung der bisherigen Konstruktion
- Fassadensanierung: Erneuerung der thermischen Hülle eines Gebäudes um den
Heizenergiebedarf zu minimieren.
- Fenstersanierung: Überarbeitung der Fenstern durch Tischler bzw. die komplette Erneuerung
der Fenster.
- Mauerwerksanierung: Verstärkung bzw. Austausch aller tragenden Mauerwerksteile sowie die
Erneuerung des Sichtmauerwerks, wenn z.B. ein Befall von Hausschwamm vorliegt.
- Betonsanierung: Erneuerung schadhafter bzw. eingeschränkter Betonbauteile oder
Sichtbetonflächen
- Asbestsanierung: Entfernung von gefährlichen Asbestbaustoffen und Ersetzung gegen
unbedenkliche Baustoffe mit ähnlichen Brandschutztechnischen Eigenschaften.
Tipp:
Renovierungsmaßnahmen absetzbar!?
Seit Anfang 2006 sind Handwerkerleistungen, unabhängig davon, ob es sich um
Renovierungsarbeiten oder Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen handelt,
als haushaltsnahe Dienstleistungen berücksichtigungsfähig - allerdings
nur die Arbeitsleistung, nicht die Materialkosten. Bedingung ist eine Bezahlung
der Rechnung durch Banküberweisung. Die Steuerminderung beträgt 20 Prozent
und maximal. 600 Euro. Quelle: www.channelpartner.de
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