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Mietvertrag - Kaution

Bei Vermietung einer Sache wird in nahezu jedem Fall die Leistung einer Mietsicherheit, umgangssprachlich Kaution, vereinbart. Diese dient dem Vermieter als Sicherheit, falls der Mieter nicht mehr zahlt oder die Wohnung in einem nicht vereinbarten Zustand hinterlässt. Der Vermieter hat die Mietsicherheit verzinslich anzulegen und bei Beendigung des Mietverhältnisses inklusive des Zinszuwachses zurückzugewähren.

Die Höhe der Kaution darf maximal drei Kaltmieten betragen, wobei die Zahlung nicht auf einen Schlag geleistet werden muß, sondern in drei gleichgroße Teilzahlungen gesplittet werden darf. Zu beachten ist, daß diese Regelungen nur für privat, nicht jedoch gewerblich genutzte Mietsachen gültig sind.





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