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Mietvertrag

Der Wohnungs-Mietvertrag ist eine Übereinkunft, in der der Vermieter sich verpflichtet, dem Mieter eine Wohnung zu überlassen. Der Mieter verpflichtet sich, dafür den vereinbarten Mietzins (Kaltmiete) zu zahlen.

Verpflichtungen der beiden Parteien:

Vermieter: Durch den Mietvertrag verpflichtet sich der Vermieter, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem vertragsgemäßen Zustand zu überlassen. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

Der Mietvertrag '© P. Kirchhoff / PIXELIO' Mieter: Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten. Zeigt sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel der Mietsache oder wird eine Maßnahme zum Schutz der Mietsache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Mieter die Anzeige, so ist er dem Vermieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.


Hinzu kommt i. d. R. eine so genannte Mietkaution. Diese wird als Sicherheit für Schäden oder Mietausfall bei der Bank oder beim Vermieter hinterlegt.

Ratgeber:

Es empfiehlt sich, vor Mietbeginn einen sauberen Vertrag aufzusetzen. Dies schützt beide Seiten, denn im Streitfall gilt nur das, was im Vertrag vereinbart ist. Was in den Vertrag hineingehört? Sehen Sie hier!





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