|
|
|
Mietvertrag
Der Wohnungs-Mietvertrag ist eine Übereinkunft, in der der Vermieter
sich verpflichtet, dem Mieter eine Wohnung zu überlassen. Der Mieter
verpflichtet sich, dafür den vereinbarten Mietzins (Kaltmiete) zu
zahlen.
Verpflichtungen der beiden Parteien:
Vermieter: Durch den Mietvertrag verpflichtet sich der Vermieter,
dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu
gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem
vertragsgemäßen Zustand zu überlassen. Er hat die auf
der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
Mieter: Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter die vereinbarte
Miete zu entrichten. Zeigt sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel der
Mietsache oder wird eine Maßnahme zum Schutz der Mietsache gegen
eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der Mieter dies dem
Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Mieter die
Anzeige, so ist er dem Vermieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens
verpflichtet.
Hinzu kommt i. d. R. eine so genannte
Mietkaution.
Diese wird als Sicherheit für Schäden oder Mietausfall bei der Bank
oder beim Vermieter hinterlegt.
Ratgeber:
Es empfiehlt sich, vor Mietbeginn einen sauberen Vertrag aufzusetzen. Dies
schützt beide Seiten, denn im Streitfall gilt nur das, was im Vertrag
vereinbart ist.
|
|
|
|
|