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Immobilien Lexikon - Notar


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Ein Notar beurkundet u.a. Immobilienkaufverträge und muss verschwiegen sowie unparteiisch sein.

Ein Notar ist ein ausgebildeter Jurist, so dass sichergestellt ist, dass er die Parteien über rechtliche Folgen des Kaufvertrages aufzuklären vermag.

Wie oben bereits erwähnt ist der Notar unparteiisch und verpflichtet, beide Parteien gleichermassen über die Folgen Ihres Handelns aufzuklären. Neben der reinen Aufklärung hat er auch dafür Sorge zu tragen, dass beide Seiten den Kaufvertrag in vollem Umfange verstehen.




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