immobilien-ratgeber.net - Ihr Ratgeber zum Thema Immobilien immobilien-ratgeber.net - Ihr Ratgeber zum Thema Immobilien immobilien-ratgeber.net - Ihr Ratgeber zum Thema Immobilien immobilien-ratgeber.net - Ihr Ratgeber zum Thema Immobilien immobilien-ratgeber.net - Ihr Ratgeber zum Thema Immobilien immobilien-ratgeber.net - Ihr Ratgeber zum Thema Immobilien immobilien-ratgeber.net - Ihr Ratgeber zum Thema Immobilien

Immobilien Lexikon - Lastenfreistellung


A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z
              Suchbegriff:




Lastenfreistellung bedeutet, dass der Käufer einer Immobilie von den Lasten, die im Grundbuch eingetragen sind, freigestellt wird. Bei den Lasten handelt es sich in der Regel um Grundpfandrechte, die zur Absicherung von Hypotheken oder Darlehen eingetragen wurden.

Der Verkäfer ist verpflichtet, diese Grundpfandrechte dem Notar anzuzeigen. Der Notar wiederum muss den Käfer auf evtl. bestehende Grundpfandrechte hinweisen. Die Löschung dieser Grundpfandrechte wird dann Lastenfreistellung genannt.




zurück





Sie haben Ergänzungen, Anmerkungen oder zusätzliche Informationen, die in diese Rubrik passen? Dann kontaktieren Sie uns über unser » Kontaktformular. Wir freuen uns auf Sie.



Mietlexikon

Im Mietlexikon finden Sie Erläuterungen zu Miet Begriffen.
Hier geht es zum Mietlexikon... » mehr
Baulexikon

viele Fachbegriffe rund ums Thema bauen werden hier erklärt.
Hier geht es zum Baulexikon... » mehr





Gönnen Sie sich doch mal ein enstpannendes Wellness Wochenende.

Sie wollen bauen? Alles über das Einfamilienhaus finden Sie hier.

Die andere Immobilie: Resthöfe liegen im Trend!

Sie möchten die Texte Ihrer Immobilien übersetzen? Nutzen Sie hierfür den Übersetzungsservice von Typetime Translations.

Geld sparen mit Pellets.




© 2010 immobilien-ratgeber.net. Alle Rechte vorbehalten Impressum Partner Immobilien und Wohnungen