Die Grunderwerbsteuer fällt beim Kauf eines bebauten oder unbebauten Grundstückes an. Sie gehört zu den Nebenkosten und ist ab einem Preis von 2.500€ fällig.
Derzeit beträgt die Steuer 3,5% des Kaufpreises und ist nur einmalig zu entrichten.
Auch bei Tausch, einer Erbschaft oder
Zwangsversteigerung ist diese Steuer fällig.