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Immobilien Lexikon - Eigentümergemeinschaft


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Alle Wohnungseigentümer  einer Wohnanlage zusammen ergeben die Eigentümergemeinschaft.

Sie ist nicht ablösbar, da sie gesetzlich bestimmt ist. Alle Parteien müssen Entscheidungen gemeinsam treffen und werden durch einen Verwalter vertreten.




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