Eine Beurkundung beglaubigt einen Grundstücksvertrag notariell. Falls dies nicht geschieht ist der Vertrag nicht gültig
Sinn und Zweck der Beurkundung ist, dass eine versierte dritte Person noch einmal beide Parteien auf die Folgen und Tragweite des Vertrages hinweist. Haben beide Personen Sinn und Zweck Ihres Vertrages verstanden, so erfolgt die Beurkundung durch den
Notar.