Unter der Bauabnahme versteht die Bauordnung die Übergabe von der Ausführung in die Nutzungsphase eines Gebäudes o.ä.
Jedoch muss man hierbei unter der zivilrechtlichen Bauabnahme, der Übergabe eines fertigen oder mangelfreien Geböudes vom Unternehmer an den Bauherren, und der öffentlich rechtlichen Bauabnahme unterscheiden.