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Falls es zu einem Rechtsstreit zwischen dem Mieter und Vermieter kommt, und der Mieter sich keinen Anwalt zur Verteidigung leisten kann, so wird ihm eine Prozesskostenhilfe angeboten. Dies entspricht einem Anwalt, der weder mutmaßlich, noch ohne Erfolgschancen arbeitet. Den entsprechenden Antrag hat man dem zuständigen Amtsgericht zu stellen. Im Unterschied zu einer Rechtsschutzversicherung kommt bei einem verlorenen Prozess die Prozesskostenhilfe nur für eigene Kosten auf.
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