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Miet Lexikon - Pfandrecht des Vermieters


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Durch das Pfandrecht ist es dem Vermieter erlaubt, das Wegtragen von Sachen zu verhindern, aber auch die Sachen versteigern zu lassen, um durch den Erlös seine Forderungen zu decken. Denn der Vermieter erhält aus dem Mietverhältnis dieses Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Mieters.



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