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Miet Lexikon - Kleine Instandhaltungen


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Kleine Instandhaltungen sind eigentlich vom Vermieter zu beheben, jedoch gibt es in vielen Mietverträgen Klauseln, die besagen, dass der Mieter sich darum zu kümmern hat. Dabei umfasst es nur kleine Schäden, wie an Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden.



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