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Miet Lexikon - Feiern


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Trotz Feiern oder Partys dürfen Nachbarn nicht belästigt werden. Dafür gibt es die Gesetze, dass von 22-6 Uhr alle Nachtruhe-Störende Betätigungen verboten sind. In besonderen Fällen ist der Vermieter sogar berechtigt die Wohnung fristlos zu kündigen.



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