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Die Abwesenheit der Wohnung auf längere Zeit verstößt nicht gegen den Mietvertrag. Allerdings muss im Falle einer längeren Abwesenheit (z.B. Urlaub, Gefängnisaufenthalt) eine Vertretung zum Treppen- und Schneedienst organisiert werden. Außerdem sind die Räume weiterhin zu beheizen, so dass keine Leitungen einfrieren, die Miete ist pünktlich zu zahlen und Schlüssel sollten vorsichtshalber beim Nachbarn hinterlegt sein.
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