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Eine Mengenuterscheitung tritt ein, wenn nach Abschluss eines Festpreises eine niedrigere Menge an Materialien benötigt wurde, als kalkuliert. In diesem Fall hat der Auftraggeber das Risiko zu tragen und später keine Rückansprüche wegen Mengenunterschreitung zu fordern. Bei Mengenunterschreitung über 10% allerdings darf der originale Preis berechnet werden, sofern der Auftragnehmer durch die Mengenerhöhung keinen Ausgleich erhalten würde.
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