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Ein Mangel ist eine untaugliche Eigenschaft eines Bauwerkes, die eigentlich nicht vorhanden sein sollte. Ein mangelhaftes Dach z.B. ist also vorhanden, wenn bei Regen Wasser ins Gebäude eindringt. Eine Leistung ist somit mangelhaft, wenn sie ihren Zweck nicht erfüllt und fehlerhaft, sowie im Vertrag anders beschrieben ist. Mängel mindern den Wert und die Zweckmäßigkeit eines Objektes. Selbst wenn die Regeln der Technik eingehalten sind, aber im Vertrag etwas angefügt wurde, wird die Leistung als fehlerhaft angesehen. Mängel sind jedoch grundsätzlich vom Bauherren zu begründen und beweisen.
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