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Suchbegriff:
Haftung bedeutet, dass man zu einer Ersatzleistung verpflichtet ist, falls etwas zu schaden kommt. Hierbei unterscheidet man:
1. Haftung für Schäden zwischen den Vertragspartnern hervorgehend aus dem Bauvertrag
2. Haftung gegenüber beteiligten Dritten, die nicht im Bauvertrag eingebunden sind
3. Haftung gegen die Bauvertragsparteien für Außenstehende, die einen Schaden im Zusammenhang mit einer Bauleistung begleichen müssen
Bei jeglicher Haftung garantiert jeder zunächst für sein eigenes Verschulden, d.h. vorsätzliche oder fahrlässige Schäden.
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