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Unter der Gewährleistungsbürgschaft versteht man die Erbürgung der Hausbank des Auftragnehmers für die Mängel aus dem erstellten Objekt innerhalb der vertraglichen Frist. Dadurch kann der Teil des Rechnungsbetrages welcher der Auftraggeber behielt aufgelöst werden, wodurch der Unternehmer nicht auf diesen Betrag verzichten muss.
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