Immobilien Aktien / Fonds - Tipps
Modell:
Ab ca. 10.000 Euro Mindesteinlage können Anleger in einen
geschlossenen Immobilienfonds einsteigen. Die Laufzeit der Fonds
ist unbefristet. Jedoch werden diese in der Regel nach 10 bis 20 Jahren
durch Gesellschafterbeschluss aufgelöst. Nach Wegfall der
Sonderabschreibungen gibt es derzeit vor allem Beteiligungen an deutschen
Gewerbeimmobilien, aber auch an Gebäuden in Holland und in den USA
am Markt. Anleger profitieren von hohen Renditen in Holland und USA. In
Deutschland lohnt der Einstieg nur an lukrativen Standorten.
Steuervorteil:
Die meisten inländischen Immobilienfonds machen Anfangsverluste von
bis zu 50 Prozent der Fondseinlage. Ein Anleger mit einer 50.000
Euro-Beteiligung kann bis zu 13.500 Euro Steuern vom Finanzamt erstattet
bekommen. Veräußerungsgewinne von Immobilien sind nach zehn
Jahren steuerfrei. Ausschüttungen und Veräußerungsgewinne
aus niederländischen Immobilienfonds sind nahezu steuerfrei. Wer
in US-Immobilienfonds investiert, muss seine Ausschüttungen nach
Abzug eines Freibetrages mit maximal 40 Prozent und seinen
Veräußerungsgewinn mit höchstens 20 Prozent versteuern.
In Deutschland sind die Einkünfte steuerfrei. Allerdings erhöhen
die ausländischen Einkünfte den Steuersatz des Anlegers und
belasten so sein übriges Einkommen (sog. Progressionsvorbehalt).
Chancen:
Deutsche Immobilienfonds schütten durchschnittlich 5 Prozent der
Anlagesumme aus. Bei Holland-Fonds gibt es ca. 7 Prozent. Anleger von
US-Fonds bekommen ebenfalls ca. 7 Prozent. Steigen die Immobilienpreise,
wird der höhere Verkaufsgewinn ausgeschüttet.
Risiken:
Die Rendite hängt von den Mietpreisen und Leerstand in den
Gebäuden ab. Beides ist bei Gewerbeimmobilien stark von der
Konjunktur abhängig.
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Marktsituation
Die Immobilienpreise in Berlin sind gegenwärtig von ihren
Höchstständen Anfang der 90er Jahre weit entfernt und liegen
deutlich unter dem Preisniveau anderer deutscher und europäischer
Großstädte. Während dies bei Gewerbeimmobilien und Neubauten
mit einem niedrigen Mietzins einhergeht bzw. darauf beruht, hat sich der
Mietzins bei Altbauten, die zu Wohnzwecken genutzt werden, nicht wesentlich
reduziert und sogar teilweise erhöht. Derartige Altbauten bieten daher
gegenwärtig im Vergleich zum langjährigen Durchschnitt eine
überdurchschnittliche Rendite. Daneben werden
Instandsetzungsmaßnahmen staatlich durch verbilligte Kredite und
Investitionszulagen noch gefördert.
Zugleich liegen auch die aktuellen Hypothekenzinskonditionen so deutlich
unter dem langjährigen Durchschnitt, dass man von einer ausgesprochenen
Niedrigzinsphase sprechen kann.
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In steuerlicher Hinsicht ermöglicht die neue Rechtsprechung des
Bundesfinanzgerichtshofes (weiter BFH) bei Erwerb eines Erbbaurechts mit
Erbbauzinsvorauszahlung, diese Vorauszahlung sofort als Werbungskosten in
Ansatz zu bringen. Dies führt dazu, dass sozusagen die
Anschaffungskosten für das Grundstück die Einnahmen mindern und
damit die Steuerlast senken. Daneben besteht grundsätzlich die
Möglichkeit in Sanierungsgebieten bzw. bei Denkmalschutz die als
"10 x 10" bekannt gewordenen erhöhten Absetzungen in Ansatz
zu bringen.
Aufgrund dieser idealen Bedingungen erscheinen gegenwärtig
Investitionen in Berliner Bestandsimmobilien aussichtsreich. Man
könnte sogar sagen, dass sich eine Geldanlage in Immobilien
wenn, dann jetzt rechnet.
Investitionsziel
Einzelanlegern oder kleineren Gruppen von Anlegern wird hiermit die
Möglichkeit geboten, unter Ausnutzung sämtlicher Gestaltungs-
und Fördermöglichkeiten von diesen gegenwärtig idealen
Bedingungen zu profitieren.
Dabei bestimmt der Investor im Gegensatz zu vorgefertigten Anlageprodukten
die wesentlichen Rahmenbedingungen. Er sucht die Immobilie aus, entscheidet
über Art und Umfang der Finanzierung und den Umfang der
Baumaßnahmen. Dabei kann der Investor alles selbst entscheiden, muss
es aber nicht.
Soweit ein grundlegendes Interesse an einer entsprechenden Investition in
Immobilien besteht, präsentieren wir eine Auswahl an geeigneten
Objekten mit einer Vorkalkulation der zu erwartenden Rendite. Nach
Konkretisierung des Investitionsobjektes wird in Abstimmung mit dem Investor
und unseren Kooperationspartnern die Baumaßnahme, die Finanzierung
und das weitere Vertragswerk abgestimmt.
Neben der herkömmlichen Finanzierung mit persönlicher Haftung
besteht die Möglichkeit die Immobilie ohne persönliche Haftung
in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG zu erwerben, was neben dem
Haftungsaspekt auch den Vorteil hat, dass gegenüber der Bank die
lästigen Selbstauskunftspflichten nach § 18 KWG entfallen.
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