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Immobilie als Anlage - Nebenkosten

Beim Erwerb einer Immobilie fallen Nebenkosten an. Diese variieren je nach Kaufpreis, da diese Kosten prozentual vom Kaufpreis errechnet werden.

Die Nebenkosten sind i. d. R. Notarkosten, Grunderwerbsteuer und Maklercourtage. Bis auf die Maklercourtrage stehen die Prozente fest. Die Maklercourtage fällt nur an, wenn ein Makler den Verkauf eingefädelt hat. Wenn dies nicht der Fall ist und die Immobilie von privat gekauft wurde, fällt diese natürlich nicht an und es kann viel Geld gespart werden.

Die Verteilung fällt wir folgt aus:
  • Notarkosten betragen ca. 1,5 % vom Kaufpreis. Dies hängt vom Notar ab, sollten aber nicht über 1,5 % sein.
  • Die Grunderwerbsteuer beträgt 3,5 % vom Kaufpreis. Dies ist fest und kann nicht verhandelt werden.
  • Der Makler, wenn einer eingeschaltet ist, erhält bis zu 6 % vom Kaufpreis für die Vermittlung.
Beispielrechnung

Weitere Nebenkosten für den Erwerb einer Immobilie könnten z. B. bei einer Eigentumswohnung die Zustimmung des Verwalters sein. Außerdem können Schätzkosten von der Bank erhoben werden, welche im Schnitt bei 250,- € liegen.

Ratschlag:

Informieren Sie sich vorher, welche Nebenkosten bei wem entstehen. Gerade mit Verwalterzustimmungen etc. rechnen die Wenigsten.



In den Kaufvertrag gehören folgende Dinge:

Die erschienene (i. d. R. Käufer und Verkäufer)

Der Vertrag fängt mit den erschienenen an, welche i. d. Regel Käufer und Verkäufer sind. Hat der Verkäufer einen bevollmächtigten geschickt, wird dieser genannt. Zu den persönlichen Daten gehören u. a. Anschrift, Geburtsdatum und Beruf.

Falls ein Makler involviert ist, wird dieser auch genannt.

Kaufgegenstand des Vertrages:

Im Kaufvertrag werden Angaben zu dem Grundbesitzer anhand des Grundbuches vorgenommen. Das Grundbuch wird genau bestimmt, da jedes Grundbuch und Auszug bezeichnet ist.
Bei den Angaben im Grundbuch werden Grundpfandrechte Dritter, Grundschulden oder andere/weitere Vertragsparteien und/oder weitere Vereinbarungen wie Wegerechte für den Nachbarn genannt. Handelt es ich um eine Eigentumswohnung, werden hier auch Angaben der Teilungserklärung wie z. B. Miteigentumsteil oder Sondernutzungsrechte (Keller, Garten) aufgeführt.

Es wird unter Kaufgegenstand genau festgehalten, um was es sich handelt und wo das Grundstück/Objekt eingetragen ist.

Kaufpreis:

Unter dem Punkt Kaufpreis wird festgehalten, wie viel das Haus, die Gewerbeeinheit oder die Wohnung mit den allen Rechten und Pflichten kostet.

Außerdem wird hier festgehalten, wie und wann der Kaufpreis fällig wird. Grundsätzlich ist der Kaufpreis auf ein Notaranderkonto zu entrichten und der Notar überweist das Geld an den Verkäufer weiter, wenn alle Absprachen und Erlaubnisse erteilt sind. Hier ist insbesondere die lastenfreie Umschreibung erforderlich, damit der Käufer bzw. deren Bank auf den ersten Platz im Grundbuch kommt.

Tipp:

Es wird immer empfohlen, ein Notaranderkonto einzusetzen. Dies dient zum Schutze beider Parteien.



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