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Immobilie als Anlage - Kaufvertrag

Mitwirkung des Verkäufers bei der Bestellung von Grundpfandrechten

Unter diesem Punkt verpflichtet sich der Verkäufer, bei der Bestellung von Grundpfandrechten (Grundschulden und Hypotheken), als derzeitiger Eigentümer mitzuwirken. Dies dient zur Abwicklung des Geschäftes und hat für den Verkäufer keine Auswirkungen. Der Verkäufer erlaubt dem Käufer bzw. seiner Bank übergangsweise die Hypothek in das Grundbuch zu schreiben. Ohne dieses Mitwirken, kann die Bank nicht in das Grundbuch und somit wird die Bank das Geld für den Kaufpreis nicht auszahlen. Denn, als Sicherheit dient ja das Objekt. Dies ist ein laufender Prozess, welcher von beiden Parteien kaum bemerkt wird.

Tipp:

Die Standardverträge besagen, dass dieses Mitwirken bis zum Kaufpreis festgehalten wird. Wenn die Hypothek höher ist als der Kaufpreis, muss natürlich hier auch die Summen angepasst werden. Dies garantiert, dass die Bank alle nötigen Sicherheiten hat um das Darlehen auszuzahlen.



Übergabe der Immobilie

Hier wird geregelt zu wann und wie das Objekt übergeben werden muss. Außerdem erklärt der Verkäufer, keinen Baulasten (z. B. Kanalisationsarbeiten oder Strassenbaumaßnahmen) zugestimmt zu haben. Wenn dies der Fall ist, werden die Kosten vom Verkäufer getragen, außer es ist etwas anderes Vereinbart.

Auflassung / Vormerkung

"Auszug"
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Wir sind uns darüüber einig, dass das Eigentum an dem in §1 (Kaufgegenstand) bezeichneten Wohnungseigentum von Verkäufer an Käufer übergeht und bewilligen und Käufer beantragt die Eintragung der Eigentumsveränderung in den Grundbüchern...
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Kosten / Schlußbestimmung

Hier wird festgehalten, wer die Kosten des Vertrages und seiner Durchführung, die Hebegebühren sowie die Grunderwerbssteuer trägt. Außerdem wird hier festgehalten, was der Makler (falls einer beauftragt wurde) erhält und von wem er es erhält.

* Dies sind im groben die Inhalte eines Kaufvertrages von Wohnimmobilien. Dies kann sich je nach Objekt und Notar ändern.
   Es können auch jede Art von Zusätzen hinzugefügt werden, solange diese nach deutschem Recht sind. Beispiele wären
   Ratenzahlung, Kostenübernahme, Mietverträge etc. etc.
   Wenn Sie hier Anregungen oder Korrekturen haben, freue wir uns über eine Kontaktaufnahme.


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