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Immobilie als Anlage - Kaufvertrag
Mitwirkung des Verkäufers bei der Bestellung
von Grundpfandrechten
Unter diesem Punkt verpflichtet sich der Verkäufer, bei der
Bestellung von
Grundpfandrechten
(Grundschulden und Hypotheken),
als derzeitiger Eigentümer mitzuwirken. Dies dient zur Abwicklung
des Geschäftes und hat für den Verkäufer keine
Auswirkungen. Der Verkäufer erlaubt dem Käufer bzw. seiner
Bank übergangsweise die Hypothek in das Grundbuch zu schreiben.
Ohne dieses Mitwirken, kann die Bank nicht in das Grundbuch und somit
wird die Bank das Geld für den Kaufpreis nicht auszahlen. Denn,
als Sicherheit dient ja das Objekt. Dies ist ein laufender Prozess,
welcher von beiden Parteien kaum bemerkt wird.
Tipp:
Die Standardverträge besagen, dass dieses Mitwirken bis zum
Kaufpreis festgehalten wird. Wenn die Hypothek höher ist als
der Kaufpreis, muss natürlich hier auch die Summen angepasst
werden. Dies garantiert, dass die Bank alle nötigen Sicherheiten
hat um das Darlehen auszuzahlen.
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Übergabe der Immobilie
Hier wird geregelt zu wann und wie das Objekt übergeben werden
muss. Außerdem erklärt der Verkäufer, keinen Baulasten
(z. B. Kanalisationsarbeiten oder Strassenbaumaßnahmen) zugestimmt
zu haben. Wenn dies der Fall ist, werden die Kosten vom
Verkäufer getragen, außer es ist etwas anderes
Vereinbart.
Auflassung / Vormerkung
"Auszug"
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Wir sind uns darüüber einig, dass das Eigentum an dem
in §1 (Kaufgegenstand) bezeichneten Wohnungseigentum
von Verkäufer an
Käufer übergeht und bewilligen und Käufer beantragt
die Eintragung der Eigentumsveränderung in den
Grundbüchern...
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Kosten / Schlußbestimmung
Hier wird festgehalten, wer die Kosten des Vertrages und
seiner Durchführung, die Hebegebühren sowie
die Grunderwerbssteuer trägt. Außerdem wird hier
festgehalten, was der Makler (falls einer beauftragt wurde) erhält
und von wem er es erhält.
* Dies sind im groben die Inhalte eines Kaufvertrages von
Wohnimmobilien. Dies kann sich je nach Objekt und Notar ändern.
Es können auch jede Art von
Zusätzen hinzugefügt
werden, solange diese nach deutschem Recht sind. Beispiele
wären Ratenzahlung,
Kostenübernahme, Mietverträge
etc. etc.
Wenn Sie hier Anregungen oder Korrekturen haben,
freue wir uns
über eine Kontaktaufnahme.
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