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Immobilie als Anlage - Kaufvertrag

Ein Kaufvertrag besteht nach deutschem Schuldrecht aus zwei übereinstimmenden Willenserklärungen (Angebot und Annahme), durch welche sich der Verkäufer zur Übereignung und Übergabe der Kaufsache (Immobilie) und der Käufer zur Bezahlung des Kaufpreises und zur Abnahme der Kaufsache verpflichtet.

Bei Kaufverträgen für Immobilien ist die notarielle Beglaubigung notwendig. Ohne Notar kann keine Immobilie den Besitzer wechseln. Beim Notartermin sollten Käufer und Verkäufer oder eine von ihm bestimmte Person mit den nötigen Rechten erscheinen. Wenn der Verkäufer eine andere Person zur Vollmacht ermächtig, müssen alle notwendigen Vollmachten zum Notartermin mitgebracht und vorgelegt werden.

Ratschlag:

Grundsätzlich ist bei Anlage Objekte zu beachten, dass im Kaufvertrag aufgeführt wird, wer der Mieter ist und was der Mieter gemietet hat. Auch die Kaution muss festgehalten werden, da der Käufer diese bei Auszug an den Mieter auszahlen muss (vorausgesetzt, es ist in Bar hinterlegt. Bei Bürgschaften von Banken, müssen diese umgeschrieben/übergeben werden).



In den Kaufvertrag gehören folgende Dinge:

Die Erschienenen

Der Vertrag fängt mit den Erschienenen an, welche i. d. Regel Käufer und Verkäufer sind. Hat der Verkäufer einen Bevollmächtigten geschickt, wird auch dieser genannt. Zu den persönlichen Daten gehören u. a. Anschrift, Geburtsdatum und Beruf.

Falls ein Makler involviert ist, wird dieser auch genannt.

Kaufgegenstand des Vertrages:

Im Kaufvertrag werden Angaben zu dem Grundbesitzer anhand des Grundbuches vorgenommen. Das Grundbuch wird genau bestimmt, da jedes Grundbuch und Auszug bezeichnet ist.
Bei den Angaben im Grundbuch werden Grundpfandrechte Dritter, Grundschulden oder andere/weitere Vertragsparteien und/oder weitere Vereinbarungen wie Wegerechte für den Nachbarn genannt. Handelt es ich um eine Eigentumswohnung, werden hier auch Angaben der Teilungserklärung wie z. B. Miteigentumsteil oder Sondernutzungsrechte (Keller, Garten) aufgeführt.

Es wird unter Kaufgegenstand genau festgehalten, um was es sich handelt und wo das Grundstück/Objekt eingetragen ist.

Kaufpreis:

Unter dem Punkt Kaufpreis wird festgehalten, wie viel das Haus, die Gewerbeeinheit oder die Wohnung mit den allen Rechten und Pflichten kostet.

Außerdem wird hier festgehalten, wie und wann der Kaufpreis fällig wird. Grundsätzlich ist der Kaufpreis auf ein Notaranderkonto zu entrichten und der Notar überweist das Geld an den Verkäufer weiter, wenn alle Absprachen und Erlaubnisse erteilt sind. Hier ist insbesondere die lastenfreie Umschreibung erforderlich, damit der Käufer bzw. deren Bank auf den ersten Platz im Grundbuch kommt.

Tipp:

Es wird immer empfohlen, ein Notaranderkonto einzusetzen. Dies dient zum Schutze beider Parteien.



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