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Handwerker
Als Handwerk werden viele
gewerbliche
ätigkeiten bezeichnet, die
ein Produkt auf
Bestellung fertigen oder eine
Dienstleistung
auf Nachfrage erbringen. Der Begriff bezeichnet auch den gesamten
Berufsstand. Die
handwerkliche Tätigkeit steht der
industriellen
Massenproduktion
auf Vorrat gegenüber. Das handwerkliche Gewerbe wird in Deutschland
verbindlich durch die
Handwerksordnung
geregelt.
Als Handwerk werden Tätigkeiten gewerblicher Art bezeichnet, welche ein Produkt oder
eine Dienstleistung auf Wunsch eines Kunden herstellen.
Das Gegenteil des Handwerks ist die industrielle Massenproduktion. In Deutschland wir
dieses Gewerbe durch die Handwerksordnung geregelt.
Die Handwerksordnung ist wie folgt aufgegliedert:
- Teil 1: Ausübung eines Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes, §§ 1 bis 20
- Teil 2: Berufsbildung im Handwerk, §§ 21 bis 44b
- Teil 3: Meisterprüfung, Meistertitel, §§ 45 bis 51d
- Teil 4: Organisation des Handwerks, §§ 52 bis 116
- Teil 5: Bußgeld-, Übergangs- und Schlussvorschriften
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