|
|
|
Grundstücke - Baugenehmigung
Genehmigungspflicht von Bauvorhaben
Eine Baugenehmigung ist auch für bestimmte
Bauänderungen oder einen Abbruch erforderlich. Sie ist an
der Baustelle sichtbar anzubringen. Erst dann darf mit
Erdaushub und Bauarbeiten begonnen werden. Der Baubeginn
und das Bauunternehmen ist der Behörde zu melden.
|
|
|
Vor dem Bauantrag
kann man eine Bauanfrage bzw.
Bauvoranfrage stellen, um z. B. die Zulässigkeit
bestimmter Nutzungen zu erfahren. Wird ein Bauvorbescheid
erlassen, ist die Baubehörde an diesen gebunden.
Eine Baugenehmigung wird nach einer bestimmten Zeit
ungültig, wenn mit dem Bau nicht begonnen wird.
Verlängerungen sind teilweise möglich. Eine
Abweichung von genehmigten Plänen bedarf der
erneuten Zustimmung der Behörde. Näheres regeln
die entsprechenden Landesbauordnungen.
In den letzten Jahren besteht die Tendenz zur Vereinfachung
des Baugenehmigungsverfahrens. Dies zielt auf eine
Einschränkung der Anzahl von genehmigungspflichtigen
Bauvorhaben, aber auch die Verschlankung des
Baugenehmigungsverfahrens durch die Einschränkung des
Prüfumfanges (je nach Schwierigkeitsgrad des
Bauvorhabens). In einigen Bundesländern wurden
Genehmigungsfreistellungsverfahren eingeführt. Die
Verantwortung der nicht zu prüfenden Bereiche liegt
in diesen Fällen alleine bei Bauherrn und Planfertiger. |
Weiterhin gibt es die Variante, dass ein Vorhaben
anzeigepflichtig ist, in welchem Fall die Behörde in
einem bestimmten Zeitraum reagieren muss - ansonsten gilt
das Vorhaben als genehmigt.
Quelle: Wikipedia
|
Sie haben Ergänzungen, Anmerkungen oder zusätzliche Informationen, die in diese Rubrik passen? Dann kontaktieren Sie uns über unser » Kontaktformular. Wir freuen uns auf Sie.
Suchen
Das Passende Grundstück zum passenden
Preis? Hier können Sie beim Marktführer nach Grundstücken in den verschiedenen Regionen
suchen...
» mehr |
|
Erschließung
Der Begriff
Erschließung
(auch Aufschließung)
umfasst die Gesamtheit von baulichen Maßnahmen und rechtlichen Regelungen zur Herstellung der...
» mehr |
|
|
|
Ratgeber
Vorher informieren, welche variablen
Kosten noch auf einen zu kommen. Gerade die Erschließungskosten sollten geklärt werden, da diese einen
nicht unerheblichen... » mehr |
|
|
|
|