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Grundstücke - Erschliessung
Erschliessung
Der Begriff Erschließung (auch Aufschließung)
umfasst die Gesamtheit von baulichen Maßnahmen und rechtlichen
Regelungen zur Herstellung der Nutzungsmöglichkeiten eines oder
mehrerer Grundstücke. Zu den baulichen Maßnahmen (so genannte
Erschließungsanlagen) gehört der Anschluss an das
öffentliche Straßen- und Wegenetz sowie an das Ver- und
Entsorgungsnetz. Im Sinne der rechtlichen Regelungen (beispielsweise
Baugesetzbuch) bedingt die Bebaubarkeit eines Grundstückes das
Vorhandensein von Erschließungsanlagen.
Vielfach wird auch von der so genannten Baulanderschließung
gesprochen, da in diesem Fall die Voraussetzung für die
Bebauung eines Grundstückes erfüllt ist (gesicherte
Erschließung) und sich das Bauerwartungsland in Bauland
wandelt.
Grundsätzlich kann zwischen der inneren und der äußeren
Erschließung
unterschieden werden. Bei einer inneren Erschließung
befinden sich alle oben genannten Einrichtungen innerhalb des Baugebietes,
bei einer äußeren außerhalb des Baugebietes. Des Weiteren
werden in der DIN 276 (Kostenermittlung im Hochbau) die Kosten für
die Erschließung unterschieden nach öffentlicher Erschließung
und nicht öffentlicher Erschließung.
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