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Förderungen - Denkmal

Wer sich für Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen, interessiert, sollte hierbei besondere Prämissen beachten. So gibt es neben den Abschreibungen in einigen Städten und Gemeinden Zuschüsse für Sanierungen für denkmalgeschützte Gebäude, die besonders auf städtebauliche Modernisierungsgebiete oder Entwicklungsgebiete zutreffen können.

Daneben kann es unter bestimmten Voraussetzungen auch Vergünstigungen bei der Grundsteuer- und Gewerbesteuer, bei der Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer, gegebenenfalls auch bei der Umsatzsteuer für Unternehmen geben.
Grundvoraussetzung ist es also, sich vor dem Erwerb einer Denkmalschutz Immobilie oder einer Modernisierung und Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes umfassend und gründlich zu informieren, um das Finanzierungskonzept abzustimmen und eventuelle Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen zu können.

Allerdings sollte ein Interessent einer Denkmalschutz-Immobilie nicht nur auf die Steuervorteile achten, denn bei der Sanierung oder Modernisierung solcher Objekte können schnell ungeahnte Folgekosten auftreten.
Ein niedriger Kaufpreis sollte also nicht das ausschlaggebende Argument für den Erwerb eines denkmalgeschützten Gebäudes sein, sondern die eventuellen Folgekosten sind auf jeden Fall mit in die Überlegungen einzubeziehen.
Sanierungen und Modernisierungen können bei Denkmalschutz-Immobilien wegen des meist höheren Aufwandes schnell zu Buche schlagen und das vermeintlich billige Schnäppchen entpuppt sich bald als ein teures Objekt.

Schauen Sie deshalb genau auf die Kosten, wenn Sie sich für den Erwerb eines denkmalgeschützten Gebäudes interessieren, erfassen Sie in Ihrer Kalkulation alle anfallenden Ausgaben, damit Ihnen nicht später das finanzielle böse Erwachen droht.
Bedenken Sie bei Ihrer Planung, dass die Restauration, Modernisierung und Sanierung solch alter denkmalgeschützter Häuser sich oft erheblich teurer gestaltet, als die vergleichbare Modernisierung und Sanierung eines Gebäudes, das nicht unter Denkmalschutz steht.

Kalkulieren Sie auch unbedingt die höhere Zeitdauer bis zur Fertigstellung der denkmalgeschützten Immobilie ein, da sich die Restaurations- und Sanierungsarbeiten oft sehr langwierig gestalten.
Um den Erhalt von denkmalgeschützten Gebäuden zu sichern, bietet der Staat Ihnen Steuervergünstigungen an, zu denen Sie sich umfassend beraten lassen sollten, ob diese Steuervorteile für Sie zutreffend sind und Sie diese in Anspruch nehmen können.

Lassen Sie sich immer vor dem Kauf eines denkmalgeschützten Hauses beraten, damit Sie Ihr Finanzierungskonzept entsprechend ausrichten können.
Da es bei den Steuervergünstigungen Unterschiede für Eigennutzung und Investoren gibt, sollten Sie also genau schauen, welche Steuervorteile sich Ihnen bieten.

Bedenken Sie auch immer, dass Sie bei Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen, bestimmte Auflagen einhalten müssen.
So ist es hier notwendig, vor Beginn von Modernisierung- und Sanierungsarbeiten alle anfallenden Arbeiten, Umbauten und Erweiterungen mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde abzustimmen, Genehmigungen einzuholen und die Arbeiten fachmännisch und in Übereinstimmung mit den Richtlinien ausführen zu lassen.
Auch sind nicht alle Modernisierungen bei denkmalgeschützten Gebäuden von der Steuer absetzbar.
Um also in den Genuss von Förderungen und Steuervergünstigungen zu kommen, ist eine vorherige Beratung unerlässlich und vor Beginn der Arbeiten die Entscheidungen der Denkmalschutzbehörde in Bezug auf Förderungen und Vorgehensweisen abzuwarten.

Die Vorlage der Bescheinigung ist unbedingt notwendig, bevor Sie mit den entsprechenden Arbeiten an Ihrer Denkmalschutz Immobilie beginnen, also ehe Sie Modernisierung oder Sanierung in Angriff nehmen.
In manchen Fällen steht nicht das ganze Gebäude unter Denkmalschutz, sondern der Denkmalschutz bezieht sich auf einzelne Teile. Dies kann beispielsweise die Fassade einer Immobilie betreffen. In diesem Fall können auch nur die Kosten von der Steuer abgezogen werden, die die Fassade betreffen.

Eine gründliche und ausführliche Beratung für Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen, sollte in jedem Fall dem Kauf solch einer Immobilie vorausgehen, damit Sie über die Eventualitäten und Möglichkeiten der Förderungen für Modernisierung und Sanierung umfassend informiert sind.

Standortinformationen und Fördermöglichkeiten - ImmobilienScout24.de



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