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Finanzierung - Bausparvertrag

Zuteilung:

Die Zuteilung des Bausparvertrags erfolgt wenn die tarifliche Mindestsparzeit, das entsprechend dem Tarif notwendige Bausparguthaben und eine ausreichende Bewertungszahl erreicht ist. Die Zuteilung erfolgt je nach Tarif, Besparung und der daraus resultierenden Bewertungszahl kurzfristig (z.B. 12 Monate) oder kann bis zu einigen Jahrzehnten dauern.

Ratgeber:

Der bei Abschluss des Bausparvertrages berechnete Zuteilungszeitpunkt ist in keinem Fall garantiert!! Er kann sich je nach Finanzmarktentwicklung verschieben. Dies kann zu monatelangen Wartezeiten führen, was vor allem bei termingebundenen Vorfinanzierungen zu großen Problemen für Immobilienbesitzer führen kann.



Bauspardarlehen:

Als Bauspardarlehen wird die Differenz zwischen der Sparleistung inkl. Zinsen und eine eventuelle Förderung und der vertraglich vereinbarten Bausparsumme bezeichnet. In der Regel wird 40 % Angespart und 60 % als Bauspardarlehen gewährt.

Vorteil des Bauspardarlehens ist der vertraglich festgeschriebene Zinssatz, der bei Vertragsabschluss je nach Tarif feststeht. Somit gibt es eine gewisse Planungssicherheit, besonders bei Umfinanzierungen bzw. Laufzeitende des Hypothekendarlehens.

Bauspardarlehen werden, so es erforderlich ist, im Grundbuch nachrangig abgesichert. Der Beleihungsauslauf darf hierbei jedoch 80 % des Beleihungswertes nicht überschreiten.

Kleinere Darlehenssummen werden üblicherweise mittels Negativerklärung abgesichert. Noch kleinere Darlehen, meist nur bis 10.000,- €, werden auch ohne Negativerklärung als so genannte Blankodarlehen gewährt.

Bauspardarlehen sind Annuitätendarlehen mit einem Festzins über die gesamte Laufzeit. Die anfängliche Tilgung beträgt, je nach Tarif, zwischen 0,2 und 0,9 Prozent der Bausparsumme je Monat.

Die Bausparkassen sichern die ausgezahlten Darlehenssummen durch Risikolebensversicherungen ab. Das bedeutet, das Versicherungsunternehmen zahlt die noch offenen Darlehensbeträge bei Tod des Bausparers an die Bausparkasse zurück. Die Kosten dieser Risikolebensversicherung trägt der Bausparer. Diese Kosten werden im Effektivzins des Bauspardarlehens ausgewiesen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, das Todesfallrisiko über die Abtretung von Lebensversicherungen anderer Versicherungen abzudecken.

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