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Finanzierung - Bausparvertrag
Zuteilung:
Die Zuteilung des Bausparvertrags erfolgt wenn die tarifliche
Mindestsparzeit, das entsprechend dem Tarif notwendige Bausparguthaben
und eine ausreichende Bewertungszahl erreicht ist. Die Zuteilung erfolgt
je nach Tarif, Besparung und der daraus resultierenden Bewertungszahl
kurzfristig (z.B. 12 Monate) oder kann bis zu einigen Jahrzehnten
dauern.
Ratgeber:
Der bei Abschluss des Bausparvertrages berechnete Zuteilungszeitpunkt
ist in keinem Fall garantiert!! Er kann sich je nach Finanzmarktentwicklung
verschieben. Dies kann zu monatelangen Wartezeiten führen, was vor
allem bei termingebundenen Vorfinanzierungen zu großen Problemen
für Immobilienbesitzer führen kann.
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Bauspardarlehen:
Als Bauspardarlehen wird die Differenz zwischen der Sparleistung inkl.
Zinsen und eine eventuelle Förderung und der vertraglich vereinbarten
Bausparsumme bezeichnet. In der Regel wird 40 % Angespart und 60 % als
Bauspardarlehen gewährt.
Vorteil des Bauspardarlehens ist der vertraglich festgeschriebene Zinssatz,
der bei Vertragsabschluss je nach Tarif feststeht. Somit gibt es eine
gewisse Planungssicherheit, besonders bei Umfinanzierungen bzw. Laufzeitende
des Hypothekendarlehens.
Bauspardarlehen werden, so es erforderlich ist, im Grundbuch nachrangig
abgesichert. Der Beleihungsauslauf darf hierbei jedoch 80 % des
Beleihungswertes nicht überschreiten.
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Kleinere Darlehenssummen
werden üblicherweise mittels Negativerklärung abgesichert. Noch
kleinere Darlehen, meist nur bis 10.000,- €, werden auch ohne
Negativerklärung als so genannte Blankodarlehen gewährt.
Bauspardarlehen sind Annuitätendarlehen mit einem Festzins über
die gesamte Laufzeit. Die anfängliche Tilgung beträgt, je nach
Tarif, zwischen 0,2 und 0,9 Prozent der Bausparsumme je Monat.
Die Bausparkassen sichern die ausgezahlten Darlehenssummen durch
Risikolebensversicherungen ab. Das bedeutet, das Versicherungsunternehmen
zahlt die noch offenen Darlehensbeträge bei Tod des Bausparers an
die Bausparkasse zurück. Die Kosten dieser Risikolebensversicherung
trägt der Bausparer. Diese Kosten werden im Effektivzins des
Bauspardarlehens ausgewiesen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit,
das Todesfallrisiko über die Abtretung von Lebensversicherungen
anderer Versicherungen abzudecken.
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