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Finanzierung - Bausparvertrag

Mindestsparzeit:

Als Mindestsparzeit wird der Zeitraum bezeichnet, der zwischen Abschluss und frühest möglichem Zuteilungstermin eines Bausparvertrages liegt.

Der Zuteilungstermin hängt davon ab, wann die Kriterien für die Zuteilung (so etwa das Erreichen des Anspargrades oder der Bewertungszahl) erreicht sind. Die Kriterien für die Zuteilungsreife sind in den Allgemeinen Bedingungen der Bausparkassen festgelegt und variieren je nach Tarif und Bausparkasse.

In der Regel umfasst die Mindestsparzeit einen Zeitraum von 12 bis 80 Monaten.

Regelsparbeitrag:

Der Regelsparbeitrag ist die zu leistende Sparzahlung pro Monat. Diese Zahlung muss über einen Zeitraum laufen, damit Bewertungszahlen erreicht werden und der Bausparer die im Vertrag festgehaltene Eigenzahlung erreicht.

Der monatlich zu zahlende Sparbetrag richtet sich in der Regel nach der gewählten Bausparsumme, den Tarif und die Laufzeit. Es wird häufig 0,5 % der Bausparsumme mtl. eingezahlt. Zahlungsweisen sind zum Großteil monatlich, kann aber auch vierteljährig erfolgen.

Es ist jedoch zu beachten, dass die meisten Bausparkassen in ihren Allgemeinen Bedingungen festgelegt haben, dass bei einer Nichtbesparung des Vertrages die Kündigung durch die Bausparkasse ausgesprochen werden kann (davon wird jedoch in der Regel kein Gebrauch gemacht).

Bewertungszahl:

Die Bewertungszahl, relevant für die Zuteilung bzw. Reife des Bausparers, wird aus den Sparbeiträgen, den angefallenen Zinsen und der Laufzeit des Vertrages durch Saldierung zu den Bewertungsstichtagen errechnet.

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