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Finanzierung - Bausparvertrag
Mindestsparzeit:
Als Mindestsparzeit wird der Zeitraum bezeichnet, der zwischen Abschluss
und frühest möglichem Zuteilungstermin eines Bausparvertrages
liegt.
Der Zuteilungstermin hängt davon ab, wann die Kriterien für die
Zuteilung (so etwa das Erreichen des Anspargrades oder der Bewertungszahl)
erreicht sind. Die Kriterien für die Zuteilungsreife sind in den
Allgemeinen Bedingungen der Bausparkassen festgelegt und variieren je
nach Tarif und Bausparkasse.
In der Regel umfasst die Mindestsparzeit einen Zeitraum von 12 bis 80
Monaten.
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Regelsparbeitrag:
Der Regelsparbeitrag ist die zu leistende Sparzahlung pro Monat. Diese
Zahlung muss über einen Zeitraum laufen, damit Bewertungszahlen
erreicht werden und der Bausparer die im Vertrag festgehaltene
Eigenzahlung erreicht.
Der monatlich zu zahlende Sparbetrag richtet sich in der Regel nach
der gewählten Bausparsumme, den Tarif und die Laufzeit. Es wird
häufig 0,5 % der Bausparsumme mtl. eingezahlt. Zahlungsweisen sind
zum Großteil monatlich, kann aber auch vierteljährig erfolgen.
Es ist jedoch zu beachten, dass die meisten Bausparkassen in ihren
Allgemeinen Bedingungen festgelegt haben, dass bei einer Nichtbesparung
des Vertrages die Kündigung durch die Bausparkasse ausgesprochen
werden kann (davon wird jedoch in der Regel kein Gebrauch gemacht).
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Bewertungszahl:
Die Bewertungszahl, relevant für die Zuteilung bzw. Reife des
Bausparers, wird aus den Sparbeiträgen, den angefallenen Zinsen
und der Laufzeit des Vertrages durch Saldierung zu den Bewertungsstichtagen
errechnet.
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