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Bausparvertrag

Regelsparbeitrag:

Der Regelsparbeitrag ist die zu leistende Sparzahlung pro Monat. Diese Zahlung muss über einen Zeitraum laufen, damit Bewertungszahlen erreicht werden und der Bausparer die im Vertrag festgehaltene Eigenzahlung erreicht.

Der monatlich zu zahlende Sparbetrag richtet sich in der Regel nach der gewählten Bausparsumme, den Tarif und die Laufzeit. Es wird häufig 0,5 % der Bausparsumme mtl. eingezahlt. Zahlungsweisen sind zum Großteil monatlich, kann aber auch vierteljährig erfolgen.

Es ist jedoch zu beachten, dass die meisten Bausparkassen in ihren Allgemeinen Bedingungen festgelegt haben, dass bei einer Nichtbesparung des Vertrages die Kündigung durch die Bausparkasse ausgesprochen werden kann (davon wird jedoch in der Regel kein Gebrauch gemacht).

Bewertungszahl:

Die Bewertungszahl, relevant für die Zuteilung bzw. Reife des Bausparers, wird aus den Sparbeiträgen, den angefallenen Zinsen und der Laufzeit des Vertrages durch Saldierung zu den Bewertungsstichtagen errechnet.

Zuteilung:

Die Zuteilung des Bausparvertrags erfolgt wenn die tarifliche Mindestsparzeit, das entsprechend dem Tarif notwendige Bausparguthaben und eine ausreichende Bewertungszahl
erreicht ist. Die Zuteilung erfolgt je nach Tarif, Besparung und der daraus resultierenden Bewertungszahl kurzfristig (z.B. 12 Monate) oder kann bis zu einigen Jahrzehnten dauern.

Ratgeber:

Der bei Abschluss des Bausparvertrages berechnete Zuteilungszeitpunkt ist in keinem Fall garantiert!! Er kann sich je nach Finanzmarktentwicklung verschieben. Dies kann zu monatelangen Wartezeiten führen, was vor allem bei termingebundenen Vorfinanzierungen zu großen Problemen für Immobilienbesitzer führen kann.


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