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Bausparvertrag
Regelsparbeitrag:
Der Regelsparbeitrag ist die zu leistende Sparzahlung pro Monat. Diese
Zahlung muss über einen Zeitraum laufen, damit Bewertungszahlen
erreicht werden und der Bausparer die im Vertrag festgehaltene
Eigenzahlung erreicht.
Der monatlich zu zahlende Sparbetrag richtet sich in der Regel nach
der gewählten Bausparsumme, den Tarif und die Laufzeit. Es wird
häufig 0,5 % der Bausparsumme mtl. eingezahlt. Zahlungsweisen sind
zum Großteil monatlich, kann aber auch vierteljährig erfolgen.
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Es ist jedoch zu beachten, dass die meisten Bausparkassen in ihren
Allgemeinen Bedingungen festgelegt haben, dass bei einer Nichtbesparung
des Vertrages die Kündigung durch die Bausparkasse ausgesprochen
werden kann (davon wird jedoch in der Regel kein Gebrauch gemacht).
Bewertungszahl:
Die Bewertungszahl, relevant für die Zuteilung bzw. Reife des
Bausparers, wird aus den Sparbeiträgen, den angefallenen Zinsen
und der Laufzeit des Vertrages durch Saldierung zu den Bewertungsstichtagen
errechnet.
Zuteilung:
Die Zuteilung des Bausparvertrags erfolgt wenn die tarifliche
Mindestsparzeit, das entsprechend dem Tarif notwendige Bausparguthaben und
eine ausreichende Bewertungszahl |
erreicht ist. Die Zuteilung erfolgt
je nach Tarif, Besparung und der daraus resultierenden Bewertungszahl
kurzfristig (z.B. 12 Monate) oder kann bis zu einigen Jahrzehnten
dauern.
Ratgeber:
Der bei Abschluss des Bausparvertrages berechnete Zuteilungszeitpunkt
ist in keinem Fall garantiert!! Er kann sich je nach Finanzmarktentwicklung
verschieben. Dies kann zu monatelangen Wartezeiten führen, was vor
allem bei termingebundenen Vorfinanzierungen zu großen Problemen
für Immobilienbesitzer führen kann. |
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