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Eigenheim / Hausbau - Kaufvertrag
Ein Kaufvertrag besteht nach deutschem Schuldrecht aus zwei
übereinstimmende Willenserklärungen (Angebot und Annahme),
durch welche sich der Verkäufer zur Übereignung und
Übergabe der Kaufsache (Immobilie) und der Käufer zur
Bezahlung des Kaufpreises und zur Abnahme der Kaufsache
verpflichtet.
Bei Kaufverträgen für Immobilien ist die
notarielle
Beglaubigung notwendig. Ohne
Notar kann keine Immobilie den
Besitzer wechseln. Beim Notartermin sollten Käufer und
Verkäufer oder eine von ihm bestimmte Person mit den
nötigen Rechten erscheinen. Wenn der Verkäufer eine
andere Person zur Vollmacht ermächtig, müssen alle
notwendigen Vollmachten zum Notartermin mitgebracht und vorgelegt
werden.
In den Kaufvertrag gehören folgende Dinge:
Die Erschienenen (i. d. R. Käufer und Verkäufer)
Der Vertrag fängt mit den Erschienenen an, welche i. d. Regel
Käufer und Verkäufer sind. Hat der Verkäufer
einen bevollmächtigten geschickt, wird dieser genannt. Zu
den persönlichen Daten gehören u. a. Anschrift, Geburtsdatum
und Beruf.
Falls ein Makler involviert ist, wird dieser auch genannt.
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Kaufgegenstand des Vertrages:
Im Kaufvertrag werden Angaben zu dem Grundbesitzer anhand des
Grundbuches vorgenommen. Das Grundbuch wird genau bestimmt, da
jedes Grundbuch und Auszug bezeichnet ist.
Bei den Angaben im Grundbuch werden Grundpfandrechte Dritter,
Grundschulden oder andere/weitere Vertragsparteien und/oder
weitere Vereinbarungen wie Wegerechte für den Nachbarn
genannt. Handelt es ich um eine Eigentumswohnung, werden hier
auch Angaben der Teilungserklärung wie z. B. Miteigentumsteil
oder
Sondernutzungsrechte
(Keller, Garten) aufgeführt.
Es wird unter Kaufgegenstand genau festgehalten, um was es sich
handelt und wo das Grundstück/Objekt eingetragen ist.
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Kaufpreis:
Unter dem Punkt Kaufpreis wird festgehalten, wie viel das Haus,
die Gewerbeeinheit oder die Wohnung mit den allen Rechten und
Pflichten kostet.
Außerdem wird hier festgehalten, wie und wann der Kaufpreis
fällig wird. Grundsätzlich ist der Kaufpreis auf
ein Notaranderkonto zu entrichten und der Notar überweist
das Geld an den Verkäufer weiter, wenn alle Absprachen und
Erlaubnisse erteilt sind. Hier ist insbesondere die
lastenfreie Umschreibung erforderlich, damit der Käufer bzw.
deren Bank auf den ersten Platz im Grundbuch kommt.
Tipp:
Es wird immer empfohlen, ein Notaranderkonto einzusetzen. Dies
dient zum Schutze beider Parteien.
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